Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) unserer Kunden – nachfolgend auch mit „Auftraggeber“ bezeichnet - mit
made in nature - Werbeagentur
Stefan Grothus
Osnabrücker Str. 24
49545 Tecklenburg
nachfolgend „MIN-Agentur“, „made in nature“ oder auch „wir“ genannt. Abweichende AGB der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Fax bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Dienstleistungen & Gegenstand
2.1. Zu unseren Dienstleistungen zählen:
- Screen- & Grafikdesign
- Neuerstellung/Aktualisierung von TYPO3-Websites
- TYPO3-Extension-Entwicklung
- Wartung von Websites
- Support von Webapplikationen
- Monitoring von Websites, SEO- & Social-Media-Marketing-Maßnahmen
- Content-Management
- Texterstellungen
- Social Media Management
- Projektmanagement
- Suchmaschinenoptimierung
Diese Leistungen erbringen wir überwiegend online.
2.2. Kunden-Anforderungen und unsere Leistungen werden von uns in Lastenheften, Projektprofilen und Angeboten detailliert formuliert. Hieraus ergeben sich die Inhalte und Umfang unserer Leistungen. Wenn Sie ein entsprechendes Angebot von uns schriftlich bestätigt haben, bezeichnen wir das im Folgenden als „Vertrag“.
3. Geltung
3.1. Die in diesen AGB aufgeführten Leistungen und Rechte gelten dann, wenn Sie uns mit der Erbringung der unter 2. stehenden Leistungen schriftlich beauftragt haben.
3.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d. h. natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3.3. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit MIN-Agentur diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt. Deren Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn MIN-Agentur auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
3.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass MIN-Agentur diese im Einzelfall erneut einbeziehen muss.
3.5. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
3.6. Bei Widersprüchen zwischen den Zusatzbedingungen und diesen AGB gehen die Zusatzbedingungen vor; bei Widersprüchen zwischen dem Angebot und den Zusatzbedingungen oder diesen AGB geht das Angebot vor.
4. Angebot
4.1. Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein netto zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders erwähnt.
4.2. Der Kunde kann telefonisch, mündlich, schriftlich oder in Textform ein Angebot anfragen.
4.3. Soweit der Kunde von MIN-Agentur ein Angebot (Kostenvoranschlag) erhält, gilt Folgendes: Alle Angebote (Kostenvoranschläge) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Angebote (auch unverbindliche) sind für die Zeit von 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei MIN-Agentur. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag kommt spätestens durch Bestätigung des Auftrages durch MIN-Agentur zustande, soweit nicht bereits deren Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war.
4.4. Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Leistungen durch MIN-Agentur und deren Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Eine Garantie gilt nur dann als von MIN-Agentur übernommen, wenn diese schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.
4.5. MIN-Agentur behalten sich das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Fotografien, Grafiken, Abbildungen, Designs und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von MIN-Agentur weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von MIN-Agentur diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
5. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung
5.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5.2. Werden Entwürfe in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist MIN-Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
5.3. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
5.4. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung. Ansonsten ist MIN-Agentur berechtigt, dem Kunden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 50% in Rechnung zu stellen.
6. Leistungen
6.1. MIN-Agentur erbringt die Lieferungen und Leistungen innerhalb der angebotenen Fristen. Liefer- und Liefertermine sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich von MIN-Agentur bestätigt wurden. Es ist möglich, dass MIN-Agentur die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, verzögert. Dies kann z.B. durch Krankheit oder höhere Gewalt erfolgen. Für den Zeitraum, in dem MIN-Agentur auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, gilt dies entsprechend. Die MIN-Agentur wird den Kunden über Verzögerungen bei der Lieferung oder Leistung informieren und sich bemühen, diese termingerecht zu erbringen.
6.2. Sofern MIN-Agentur verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine überschreitet, ist der Kunde verpflichtet, MIN-Agentur eine angemessene Frist zur Leistungserbringung zu setzen.
6.3. Es steht im Ermessen von MIN-Agentur, für die Ausführung der Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
6.4. Die MIN-Agentur ist berechtigt, Leistungen zu erweitern, zu verbessern und/oder Anpassungen durchzuführen, falls dies für den Vertragspartner zumutbar ist oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich des Webhosting oder Wartung von veralteten TYPO3-Accounts.
6.5. MIN-Agentur kann kostenlose Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich daraus nicht.
6.6. Die MIN-Agentur ist verpflichtet, sämtliche von ihr bereitgestellten oder bereitgestellten Materialien, wie Textentwürfe, Designvorlagen, Fotografien, Fotos und Reinzeichnungen, die dazugehörigen Unterlagen, die sie erstellt hat, sowie die archivierten Dokumente bis zum Ende des Auftrags aufzubewahren und aufzubewahren, jedoch maximal sechs Monate nach Beendigung des Auftrags. Ein Anspruch des Kunden auf Aufbewahrung bzw. Archivierung besteht nicht.
6.7. Wir berechnen die Bereitstellungkosten für lizenzfreie Fotos zu Selbstkosten, zzgl. der Kosten für Planung und Recherche. Die gekauften Bilder werden ausschließlich für den Kunden eingesetzt. Wir garantieren, dass wir in den durch uns realisierten Objekten im Sinne der Geschäftsbedingungen des Anbieters handeln. Es ist notwendig, dass lizenzfreie Stockbilder eine Quellenangabe aufweisen müssen, sofern sie im Kontext von redaktionellem oder journalistischem Kontext (beispielsweise auf einer Website oder Zeitschrift) Verwendung finden. Wenn unser Kunde die Bilder weiterverwendet, haftet er für die Nutzungsbedingungen des Anbieters.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt MIN-Agentur die für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, wie grafische Elemente, Fotos, Texte, Vorschläge zur Navigationsstruktur zur Verfügung.
7.2. Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen von Texten, Vorlagen etc.) innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt.
7.3. Sollte der Kunde trotz angemessener Fristsetzung von MIN-Agentur diese Verpflichtung nicht erfüllen, kann MIN-Agentur die Leistungen entweder sofort einstellen oder den Vertrag kündigen. Wenn ein Dauerschuldverhältnis Gegenstand des Vertrages ist, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts ein Recht zur fristlosen Kündigung. Als Schadensersatz kann die MIN-Agentur dann den bisher entstandenen Aufwand sowie den entgangenen Gewinn geltend machen.
8. Sonderleistungen, Nebenleistungen- und Reisekosten
8.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, zusätzliche Korrekturschleifen oder Monitoring werden gesondert vereinbart und nach Zeitaufwand berechnet.
8.2. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. An Entwürfen und anderen Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.2. MIN-Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat MIN-Agentur dem Auftraggeber editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von MIN-Agentur geändert werden.
9.3. Gelieferte Erzeugnisse und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum von MIN-Agentur.
10. Urheberrecht / Copyright und Nutzungsrechte
10.1. Jeder an MIN-Agentur erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beschränkt ist.
10.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
10.3. Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MIN-Agentur weder im Original noch der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt MIN-Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
10.4. MIN-Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.
10.5. MIN-Agentur hat das Recht auf den Veröffentlichungen / Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden (bei Webseiten üblicherweise eine Verlinkung auf der Startseite).
10.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
11. Softwarenutzung
11.1. Es wird Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für unsere Dienstleistungen gewährt.
11.2. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen sowie sonstiges Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen in anderen Projekten zu verwenden.
11.3. Wenn unsere Leistungen Open Source enthält, räumen wir Ihnen die Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Sie übertragen werden können. Ihnen ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit bei der künstlerischen Gestaltungen Reklamationen anzubringen. Diese dürfen jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von 2 Stunden nicht übersteigen. Werden weitere Änderungen gewünscht, so hat der Auftraggeber hierfür die Mehrkosten zu tragen.
12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann MIN-Agentur eine angemessene Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an MIN-Agentur übergebenen Vorlagen, Dateien, Bildmaterial und Unterlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber MIN-Agentur von allen Ersatzansprüchen frei.
13. Lieferzeit
13.1. Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
14. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
14.1. Korrekturen und Änderungen an Webapplikationen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung wird MIN-Agentur den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
15. Datenschutz
15.1. Gemäß § 33 BDSG, 3 TDDSG und 3 TDSV weist MIN-Agentur darauf hin, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages erhoben und verarbeitet werden. Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsabschluss seine Zustimmung. Er kann diese jederzeit gem. § 3 Abs. 6 TDDSG widerrufen.
15.2. Die MIN-Agentur ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten widersprechen. MIN-Agentur wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
16. Haftungsausschlüsse
16.1. MIN-Agentur übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die an MIN-Agentur überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
16.2. MIN-Agentur haftet nicht für mögliche Darstellungsmängel die durch zukünftige Browser-Generationen auftreten. Anpassungen werden nach Auftragsvergabe entsprechend dem Pflegesatz durchgeführt.
17. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Vereinbarungen / Bestimmungen müssen dann durch rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn haben, ersetzt werden.
18. Sonstige Bestimmungen
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswert, als vereinbart.
19. Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Tecklenburg, wenn die Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden.
21. Schlussbestimmung
21.1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von MIN-Agentur.
21.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Mai 2021, Stefan Grothus