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Freitag, 10. Februar 2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Webseiten
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit
made in nature
Stefan Grothus
Osnabrücker Str. 24
49545 Tecklenburg
im Folgenden made in nature genannt. Abweichende AGB der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Fax bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Angebot
Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein netto zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders erwähnt.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per Briefpost oder Fax erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden durch schriftliche Auftragsbestätigung per Briefpost oder Fax angenommen.
4. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung
4.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2. Werden Entwürfe in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist made in nature berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.3. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
4.4. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar nach Milestones, die in Absprache mit dem Auftraggeber schriftliche Bestandteile des Angebotes und Auftrages sind. Ansonsten ist made in nature berechtigt, dem Kunden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 50% in Rechnung zu stellen. Weitere 40% werden nach Präsentation der Alphaversion - die Alphaversion ist die technisch überwiegend fertig umgesetzte Webseite, in der Regel ohne Inhalte - in Rechnung gestellt. 10% der Rechnung werden nach Übergabe in Rechnung gestellt.
5. Pflichten von made in nature
5.1 made in nature verpflichtet sich, für den jeweiligen Kunden eine gebrauchstaugliche Internetpräsenz herzustellen und diese so auf einem Internet-Server abzuspeichern, dass sie über einen Domainnamen des Kunden aufzurufen ist.
5.2 made in nature erbringt seine Leistungen in 3 Phasen:
Phase 1: Entwurfsphase: made in nature erstellt eine Basisversion der Internetseiten als Grafikdatei. Diese Basisversion weist das Layout und die Struktur der Grundfunktionalität auf.
Phase 2: Herstellungsphase: Nach Freigabe/Abnahme der Basisversion durch den Kunden erstellt made in nature die Alphaversion der Internetpräsenz. Zur notwendigen Grundfunktionalität der Alphaversion gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Seitennavigation, welche die einzelnen Internetseiten verbindet.
Phase 3: Freischaltung der Finalversion. Nach Freigabe der Finalversion durch den Aufftraggeber erfolgt die Online-Schaltung.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt made in nature die in die Internetseiten einzubindenden grafischen Elemente und Textvorschläge zur Navigationsstruktur zur Verfügung. Für die Herstellung dieser Layoutbestandteile und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften des Internetauftrittes ist allein der Kunde verantwortlich.
6.2 Wenn nicht gesondert, schriftlich vereinbart gehören zu den vom Kunden bereitzustellenden Layoutbestandteilen insbesondere sämtliche einzubindenden Navigationstitel, Bilder und Logos.
6.3 Das Einpflegen sonstiger Inhalte in die Webseite über das Content-Management-System (CMS) geschieht - wenn nicht gesondert vereinbart - durch den Kunden. Sollte ein CMS nicht Bestandteil des Auftrages sein, stellt der Kunde made in nature die einzubindenden Texte in digitaler Form im Dateiformat *.doc oder *.txt zur Verfügung.
6.4 Der Kunde wird made in nature Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form im Dateiformat *.jpg, *.gif, *.bmp oder *.tiff zur Verfügung stellen.
7. Sonderleistungen, Nebenleistungen- und Reisekosten
7.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Manuskriptstudium oder Durchführungsüberwachung / Drucküberwachung, werden nach Zeitaufwand berechnet.
7.2. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. An Entwürfen und anderen Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.2. made in nature ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat made in nature dem Auftraggeber editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von made in nature geändert werden.
8.3. Gelieferte Erzeugnisse und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum von made in nature.
9. Urheberrecht / Copyright und Nutzungsrechte
9.1. Jeder an made in nature erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beschränkt ist.
9.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
9.3. Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von made in nature weder im Original noch der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt made in nature, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
9.4. made in nature überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.
9.5. made in nature hat das Recht, auf den Veröffentlichungen / Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden (bei Webseiten üblicherweise eine Verlinkung auf der Startseite). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt made in nature zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.
9.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, bei der künstlerischen Gestaltungen Reklamationen anzubringen. Diese dürfen jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von 2 Stunden nicht übersteigen. Werden weitere Änderungen gewünscht, so hat der Auftraggeber hierfür die Mehrkosten zu tragen.
10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann made in nature eine angemessene Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an made in nature übergebenen Vorlagen, Dateien, Bildmaterial und Unterlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber made in nature von allen Ersatzansprüchen frei.
11. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
12. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen an Webapplikationen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung wird made in nature den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
13. Datenschutz
13.1 made in nature weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
13.2 made in nature ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist.
13.3 made in nature weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
14. Haftungsausschlüsse
14.1 made in nature übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die an made in nature überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
14.2 made in nature haftet nicht für mögliche Darstellungsmängel, die durch zukünftige Browser-Generationen auftreten. Anpassungen werden nach Auftragsvergabe entsprechend dem Pflegesatz durchgeführt.
15. Überlassene Materialien
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernimmt made in nature keine Haftung.
16. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht made in nature von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
17. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
18. Sonstige Bestimmungen
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von made in nature zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von made in nature nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswert, als vereinbart.
19. Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Tecklenburg, wenn die Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden.
21. Schlussbestimmung
21.1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von made in nature.
21.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar, 2010, Stefan Grothus












